AGB
§1 Mietgegenstand
Vermietet werden die im Mietvertrag festgehaltenen Flächen. Je nach Mietgegenstand gelten die nachfolgende Punkte:
- Seecontainer
Der Mieter hat die gemietete Fläche geprüft und sichergestellt, dass diese für seine Anforderungen geeignet ist. Der Mietgegenstand besteht aus einem Metallcontainer in der im Vertrag genannten Größe. Die Fläche wird ohne Schloss übergeben, und der Mieter ist verpflichtet, diese mit einem Vorhängeschloss zu sichern.
Es ist dem Mieter bewusst, dass die gemietete Einheit nicht klimatisiert oder beheizt ist. NordBox24 übernimmt keine Haftung oder Garantie bezüglich Temperatur- oder Feuchtigkeitsbedingungen. Der Mieter darf die vorhandenen Lüftungsschlitze nicht blockieren.
Sollte der Zugang zur gemieteten Fläche behindert sein und liegt dies nicht in der Verantwortung von NordBox24 (außer bei grober Fahrlässigkeit), haftet NordBox nicht für daraus entstehende Schäden.
Kleinere Abweichungen in der Größe der gemieteten Fläche (bis zu +/- 5 %) geben keiner der Parteien das Recht auf Mietanpassungen oder andere Ansprüche.
Die Außenwände, das Dach und die Tür des Containers sind nicht Teil des Mietgegenstands.
Die gemietete Fläche ist für den Mieter täglich rund um die Uhr zugänglich. Ggf. muss ein Schlüssel für das Betriebsgelände gemietet werden. - Winterlager Wohnwagen, Camper
– Die Fahrzeuge haben den zugewiesenen Platz zu nutzen. Ein Wechsel ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
– Campen/Übernachten ist auf dem Platz nicht erlaubt.
– Das Tor zum Firmengrundstück ist außerhalb der Betriebszeiten grundsätzlich verschlossen zu halten.
– Das Waschen der Fahrzeuge ist untersagt.
– Beim Verlassen des Grundstücks am Ende der Mietzeit ist der Platz sauber zu hinterlassen.
– Das Entsorgen von Flüssigkeiten und Fäkalien aus Chemietoiletten ist untersagt.
– Der Mieter haftet für Verunreinigungen durch Öl oder Treibstoff sowie für alle Schäden, die bei der Benutzung des Stellplatzes oder Infolge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn selbst oder durch andere Personen, denen er die Benutzung seines Kraftfahrzeugs bzw. des Stellplatzes gestattet hat, schuldhaft verursacht werden. Eltern haften für Ihre Kinder.
– Das Fahren auf den Zuwegungen darf mit max. 5 km/h erfolgen. Das Wenden auf anderen Stellplätzen ist untersagt.
– Die Zuwegungen sind ausschließlich zum Erreichen des Stellplatzes zu nutzen und sofort wieder frei zu machen.
– Stromausfälle sind spätestens am nächsten Tag zu melden.
– Die maximale Stromlast darf nicht überschritten werden.
– Offenes Feuer ist auf dem Platz nicht gestattet.
– Gasflaschen müssen von der Anlage getrennt werden und dürfen nicht in den Fahrzeugen verbleiben.
– Es dürfen nur versicherte und zugelassene Fahrzeuge mit gültiger HU abgestellt werden.
– Eine Überlassung der Stellfläche, auch unentgeltlich, an Dritte ist nicht gestattet.
– Bei Räumung der Fläche vor Ablauf der bezahlten Dauer entsteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung der Miete.
§2 Mietzweck
Die Fläche darf ausschließlich zur Lagerung zulässiger Gegenstände genutzt werden. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietfläche nur für den festgelegten Zweck zu verwenden. Das Lagern von Lebewesen, gefährlichen oder verderblichen Gütern und Abfall ist verboten. Insbesondere ist die Lagerung der folgenden Dinge untersagt:
- Leicht entflammbare oder explosive Materialien (z.B. Feuerwerkskörper),
- Unverpackte Lebensmittel,
- Substanzen, die Schädlinge oder Parasiten anziehen,
- Substanzen, die Feuchtigkeit abgeben,
- Feuerwaffen, Munition, Sprengstoffe,
- Illegale Drogen oder gestohlene Gegenstände,
- Radioaktive Materialien,
- Gasflaschen oder Druckbehälter,
- Toxische Substanzen,
- Substanzen, die Rauch oder Geruch erzeugen.
Der Vermieter behält sich vor, diese Liste jederzeit zu erweitern.
Der Mieter darf keine Tätigkeiten auf der Fläche ausführen oder die Fläche als Firmenadresse registrieren. Für die Seeconatiner gilt eine maximale Belastung des Bodens von 1.500 kg pro Quadratmeter.
§3 Mietdauer und Kündigung
Sofern im Mietvertrag keine andere Vereinbarung getroffen wurde, läuft das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit. Es kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Wochen zum Ende des aktiven Buchungszeitraum gekündigt werden. Die Kündigung muss per Mail an info@nordbox24.de erfolgen. Eine Verlängerung des Mietverhältnisses durch fortgesetzte Nutzung nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist ausgeschlossen. § 545 BGB findet keine Anwendung.
§4 Untervermietung
Eine Untervermietung der gemieteten Fläche ist dem Mieter nicht gestattet.
§5 Mietpreis
Zu Beginn des Mietverhältnisses ist die erste Monatsmiete und ggf. eine Kaution an NordBox24 zu zahlen. Die Miete wird anschließend per Lastschrift vom angegebenen Konto des Mieters eingezogen. NordBox24 hat das Recht, den Mietpreis zu erhöhen, sofern der Mieter mindestens zwei Monate vorher schriftlich informiert wird. Bei verspäteter Zahlung ist NordBox24 berechtigt, Verzugszinsen von 5 % über dem Basiszins sowie eine Mahngebühr von 5 Euro je Mahnschreiben zu erheben.
Wenn die Miete oder sonstige Gebühren nicht innerhalb von 30 Tagen beglichen werden, kann NordBox24 Maßnahmen ergreifen, wie das Aufbrechen des Schlosses und das Anbringen eines neuen Schlosses oder die Verlagerung der Gegenstände an einen anderen Ort. NordBox24 haftet dabei nicht für Schäden oder Verluste. Die Kosten der Umlagerung und der zusätzlichen Lagerung trägt der Mieter. Im Falle eines Verkaufs der Gegenstände zur Deckung offener Beträge wird der verbleibende Erlös dem Mieter zurückgezahlt.
§6 Sicherheitsleistung (Kaution)
Zur Sicherung aller Ansprüche aus dem Mietvertrag leistet der Mieter ggf. eine Kaution. Diese ist nicht verzinst und wird bei Vertragsende zurückgezahlt, sofern keine Ansprüche bestehen und die Fläche oder der Schlüssel ordnungsgemäß zurückgegeben wurde.
§7 Übergabe der Mietsache
Die Mietfläche wird dem Mieter oder dessen Beauftragten zu Beginn der Mietzeit übergeben. Mit der Übernahme der Fläche bestätigt der Mieter den ordnungsgemäßen Zustand. Ein Anspruch auf Übergabe entsteht erst nach ggf. vollständiger Zahlung der Kaution und der ersten Monatsmiete sowie der Bearbeitungsgebühr.
§8 Nutzung der Mietsache
Der Mieter verpflichtet sich, die Fläche sorgfältig zu behandeln. Gegenstände dürfen nicht außerhalb der Mietfläche abgestellt werden, und die Fluchtwege müssen stets frei gehalten werden.
§9 Instandhaltung und bauliche Veränderungen
Stellt der Mieter einen Schaden fest, ist dieser unverzüglich an NordBox24 zu melden. NordBox24 darf notwendige Reparaturen und bauliche Maßnahmen zur Instandhaltung ohne Zustimmung des Mieters durchführen. Bei solchen Maßnahmen wird der Mieter rechtzeitig informiert. Der Mieter ist verpflichtet, bei diesen Arbeiten mitzuwirken. Er darf keine baulichen Veränderungen vornehmen und keine elektrischen Geräte ohne Genehmigung anschließen.
§10 Versicherungen
Der Mieter ist dafür verantwortlich, seine Gegenstände gegen Schäden, Verlust oder Diebstahl zu versichern. NordBox24 übernimmt keine Haftung für Beschädigungen, Diebstahl oder Verluste.
§11 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Mieter kann Forderungen gegenüber NordBox24 nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn seine Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind und er NordBox24 mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich informiert hat.
§12 Kündigung aus wichtigem Grund
NordBox24 kann das Mietverhältnis bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen durch den Mieter fristlos kündigen. Gründe hierfür sind z.B. Zahlungsverzug, die nicht vertragsgemäße Nutzung der Mietfläche oder die Überlassung an Dritte ohne Erlaubnis.
§13 Beendigung des Mietverhältnisses
Die Mietfläche ist bei Vertragsende sauber und geräumt zurückzugeben. Schäden, die während der Mietzeit entstanden sind, müssen vor Rückgabe beseitigt werden. Zurückgelassene Gegenstände können von NordBox24 auf Kosten des Mieters entfernt oder entsorgt werden.
§14 Zutritt zur Mietfläche
NordBox24 und dessen Beauftragte dürfen die Fläche zur Kontrolle oder bei Gefahr betreten.
§15 Vermieterpfandrecht
NordBox24 hat gemäß BGB ein Pfandrecht an den eingebrachten Gegenständen des Mieters, um Ansprüche aus dem Mietverhältnis zu sichern. Der Mieter verpflichtet sich, keine Verfügungen über die Gegenstände zu treffen, die das Pfandrecht beeinträchtigen könnten.
§16 Haftung
Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Beauftragten auf der Mietfläche oder am Grundstück entstehen. NordBox24 haftet nur bei grober Fahrlässigkeit. Der Mieter lagert seine Waren auf eigenes Risiko und sollte sich entsprechend versichern.
§17 Sonstiges
Der gesamte Schriftverkehr zwischen NordBox24 und dem Mieter erfolgt per E-Mail. Der Mieter ist verpflichtet, NordBox24 über Änderungen seiner Kontaktdaten zu informieren.
§18 Schlussbestimmungen
Alle Absprachen, die den Mietvertrag betreffen, bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Der Gerichtsstand ist Norderstedt.