- Die Fahrzeuge haben den zugewiesenen Platz zu nutzen. Ein Wechsel ist nur mit Zustimmung des Vermieters erlaubt.
- Campen/Übernachten ist auf dem Platz nicht erlaubt.
- Das Tor zum Firmengrundstück ist außerhalb der Betriebszeiten grundsätzlich verschlossen zu halten.
- Das Waschen der Fahrzeuge ist untersagt.
- Beim Verlassen des Grundstücks am Ende der Mietzeit ist der Platz sauber zu hinterlassen.
- Das Entsorgen von Flüssigkeiten und Fäkalien aus Chemietoiletten ist untersagt.
- Der Mieter haftet für Verunreinigungen durch Öl oder Treibstoff sowie für alle Schäden, die bei der Benutzung des Stellplatzes oder Infolge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn selbst oder durch andere Personen, denen er die Benutzung seines Kraftfahrzeugs bzw. des Stellplatzes gestattet hat, schuldhaft verursacht werden. Eltern haften für Ihre Kinder.
- Das Fahren auf den Zuwegungen darf mit max. 5 km/h erfolgen. Das Wenden auf anderen Stellplätzen ist untersagt.
- Die Zuwegungen sind ausschließlich zum Erreichen des Stellplatzes zu nutzen und sofort wieder frei zu machen.
- Stromausfälle sind spätestens am nächsten Tag zu melden.
- Die maximale Stromlast darf nicht überschritten werden.
- Offenes Feuer ist auf dem Platz nicht gestattet.
- Gasflaschen müssen von der Anlage getrennt werden und dürfen nicht in den Fahrzeugen verbleiben.
- Es dürfen nur versicherte und zugelassene Fahrzeuge mit gültiger HU abgestellt werden.
- Eine Überlassung der Stellfläche, auch unentgeltlich, an Dritte ist nicht gestattet.
- Bei Räumung der Fläche vor Ablauf der bezahlten Dauer entsteht kein Anspruch auf anteilige Rückzahlung der Miete.